Mitgliedschaft
Vereinsmitglieder
haben freien Eintritt im
Volksbad Limmer
und zu den Heimspielen der der 1. Mannschaft
Training: Abt. Schwimmen
Winter im Fössebad Mittwoch und Freitag ab 18:00 Uhr (Fössebad)
Sommer im Volksbad Limmer Dienstag und Freitag ab 18:00 Uhr (Volksbad Limmer)
Aufnahme nur nach vorheriger Absprache....... Kontakt
Training: Wasserball siehe unter Kontakt
Nachfolgend die Beitragstabelle
Monat Quartal Halbjahr Gesamt Zahlung
bis 15.01.Ehepaare und Familien
mit Kindern unter 18 Jahren 18,00 54,00 108,00 216,00 198,00 Kinder von 0 - 14 Jahre 6,00 18,00 36,00 72,00 66,00 Einzellmitglieder ab 18 Jahre 12,00 36,00 72,00 144,00 132,00 Jugendliche von 15 -18 Jahre
sowie Schüler, Studenten,
Zivil und Wehrdienstleistende 9,00 27,00 54,00 108,00 99,00 Rentner / rinnen (schrift. Antrag) 9,00 27,00 54,00 108,00 99,00 Rentner-Ehepaare (schriftl. Antrag) 12,00 36,00 72,00 144,00 132,00
Mitglieder,
die bis zum 15. Januar eines jeden Jahres ihren Beitrag in einer Summe überweisen,
können einen Abzug eines Monatsbeitrags in Anspruch nehmen.
Einfacher
ist es für die Mitglieder im Lastschriftverfahren. Hier werden bei jährlicher
Zahlungsweise
selbstverständlich die reduzierten Beiträge abgebucht.
Jeder Schwimmer,
bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter, ist für seine
Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit )
verantwortlich und hat dieses für Wettkämpfe gegenüber dem
Verein durch ein entsprechendes Attest nachzuweisen.
Achtung!
Sportgesundheit
Bevor Sie Ihren oder den Beitritt Ihrer Kinder zu Wassersport
Hannover-Linden e.v. erklären, möchten wir noch auf
die Kündigungsfristen hinweisen:
§ 8 (der Satzung) Erlöschen der Mitgliedschaft
durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Erklärung bis
zum 30. November jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres;
durch Ausschluss aus dem Verein aufgrund eines Beschlusses des
Schiedsgerichts;
durch Todesfall;
Durch das Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben die aufgrund
der bisherigen Mitgliedschaft zum Entstehen gelangten Verbindlichkeiten
gegenüber des Vereins unberührt.
Wichtiger Hinweis für die Eltern
§ 7
Sportgesundheit
Jeder
Schwimmer, bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter ist
für seine Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit)
verantwortlich. Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden
Vereine mit der Meldung zu versichern, das die von ihnen
gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches
Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt
der Abgabe der Meldung nicht älter als ein Jahr zurückliegen.
Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter
zurückzuweisen.
Nach den noch gültigen WB, § 25, muss das
Sportfähigkeitsattest bei Wettkämpfen mitgeführt und auf
Verlangen vorgelegt werden. . Ab dem 1.1.2006 werden
nur noch Schwimmer und Schwimmerrinnen,
die eine gültige Sportärtzliche Untersuchung, bei
DSV Regestriert sind und eine gültige Jahreslizenz
haben zu Wettkämpfen gemeldet.
Jahreslizenz: Bitte informieren Sie die jeweiligen Übungsleiterinnen
vor Trainingsbeginn über bekannte körperliche Vorschäden
(z.B. Herzerkrankungen) oder Unverträglichkeiten (Allergien)
und vor jedem Wettkampf über körperliche Beschwerden/aktuelle
Erkrankungen (z.B. Grippe/bakterielle Infekte)
Registrierung:
Durch den Verbandstag in Zwickau wurde der
Beschluss bereits gefasst, dass jeder, der
an einer Wettkampfveranstaltung teilnimmt,
registriert sein muss. Die Registrierung
ist ab dem 01.01.2005 ohne Altersbeschränkung
einmalig vorzunehmen und ist unabhängig
von der Zahlung einer Jahreslizenz.
Die Gebühr (10 Euro) trägt der Verein
Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr (Stichtag: 31.12. des jeweiligen
Jahres) ist pro Jahr an den DSV eine Jahreslizenz für die Teilnahme an
allen Wettkampfveranstaltungen, an denen mehr als ein Verein teilnimmt,
zu zahlen. Die Gebühr hierfür beträgt ab dem 01.01.2006 € 12,00. Für
die aktiven Schwimmer/in die regelmäßig an den Ausgeschriebenen
Wettkämpfen teilnehmen übernimmt das der Verein.
Bitte geben Sie Ihrem Kind neben der Badebekleidung und den
Badelatschen mindestens ein großes Handtuch oder zusätzlich
einen Bademantel mit.
Eltern, die Ihre Kinder in das Schwimmbad begleiten, haben Badebekleidung
zu tragen. (Nur Fössebad)
Die Nutzung der Duschen und des Schwimmbeckens,
nur als Vereinsmitglied!
Nimmt Ihr Kind an Wettkämpfen teil und ist gemeldet muss
es auch teilnehmen.
Bei Krankheit bitte ich um Vorlage eines Attest und um eine
mündliche Abmeldung..
Warum ? Ein Beispiel: Jeder Start des Kindes auf den Wettkämpfen
kostet im Schnitt 5.00 Euro Meldegeld.
Ist ihr Kind 4 mal gemeldet, 4 * 5.00 Euro = 20.00 Euro die
der Verein nicht zurück bekommt.
Bei Wettkämpfen auf Bezirksebene bis zu 50 Euro je Start.
Für Verbesserungsvorschläge oder auch Kritik sind
wir natürlich immer aufgeschlossen.
Sprechen Sie unsere Übungsleiter an, oder rufen sie mich
an.
Abt.Schwimmen
Ronald Dorda
Tel. 0511-2100353
Liepmannstr.9
30453 Hannover