Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder haben freien Eintritt im
Volksbad Limmer
und zu den Heimspielen der der 1. Mannschaft


Training:  Abt. Schwimmen
Winter     im Fössebad                     Mittwoch und Freitag ab 18:00 Uhr                (Fössebad)
Sommer  im Volksbad Limmer     Dienstag und Freitag ab 18:00 Uhr          (Volksbad Limmer)

Im Moment sind alle Nichtschwimmer und Anfänger Gruppen voll,
Aufnahme nur nach vorheriger Absprache....... Kontakt


Training: Wasserball siehe unter Kontakt


Nachfolgend die  Beitragstabelle

  Monat Quartal Halbjahr Gesamt Zahlung
bis 15.01.

Ehepaare und Familien
mit Kindern unter 18 Jahren
 18,0054,00
 108,00
216,00
 198,00
 Kinder von 0 - 14 Jahre
 6,00 18,0036,00
 72,00 66,00
 Einzellmitglieder ab 18 Jahre
 12,00 36,00 72,00144,00
132,00
 Jugendliche von 15 -18 Jahre
sowie Schüler, Studenten,
Zivil und Wehrdienstleistende
 9,0027,00
 54,00 108,00 99,00
Rentner / rinnen (schrift. Antrag)
 9,00 27,00 54,00 108,00 99,00
 Rentner-Ehepaare (schriftl. Antrag)
12,00
36,00
 72,00144,00
 132,00

Mitglieder, die bis zum 15. Januar eines jeden Jahres ihren Beitrag in einer Summe überweisen,
können einen Abzug eines Monatsbeitrags in Anspruch nehmen.
Einfacher ist es für die Mitglieder im Lastschriftverfahren. Hier werden bei jährlicher Zahlungsweise
selbstverständlich die reduzierten Beiträge abgebucht.

Sportgesundheit

Jeder Schwimmer, bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter, ist für seine Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit ) verantwortlich und hat dieses für Wettkämpfe gegenüber dem Verein durch ein entsprechendes Attest nachzuweisen.

Achtung!

Bevor Sie Ihren oder den Beitritt Ihrer Kinder zu Wassersport Hannover-Linden e.v. erklären, möchten wir noch auf die Kündigungsfristen hinweisen:

§ 8 (der Satzung) Erlöschen der Mitgliedschaft

durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Erklärung bis zum 30. November jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres;

durch Ausschluss aus dem Verein aufgrund eines Beschlusses des Schiedsgerichts;

durch Todesfall;

Durch das Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben die aufgrund der bisherigen Mitgliedschaft zum Entstehen gelangten Verbindlichkeiten gegenüber des Vereins unberührt.

Wichtiger Hinweis für die Eltern

§ 7 Sportgesundheit

 Jeder Schwimmer, bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter ist für seine Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) verantwortlich. Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, das die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht älter als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen. Nach den noch gültigen WB, § 25, muss das Sportfähigkeitsattest bei Wettkämpfen mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden. .

Ab dem 1.1.2006 werden nur noch Schwimmer und Schwimmerrinnen, die eine gültige Sportärtzliche Untersuchung, bei DSV Regestriert sind und eine gültige Jahreslizenz haben zu Wettkämpfen gemeldet.
Registrierung:
Durch den Verbandstag in Zwickau wurde der Beschluss bereits gefasst, dass jeder, der an einer Wettkampfveranstaltung teilnimmt, registriert sein muss. Die Registrierung ist ab dem 01.01.2005 ohne Altersbeschränkung einmalig vorzunehmen und ist unabhängig von der Zahlung einer Jahreslizenz.
Die Gebühr (10 Euro) trägt der Verein

Jahreslizenz:
Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr (Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres) ist pro Jahr an den DSV eine Jahreslizenz für die Teilnahme an allen Wettkampfveranstaltungen, an denen mehr als ein Verein teilnimmt, zu zahlen. Die Gebühr hierfür beträgt ab dem 01.01.2006 € 12,00.  Für die aktiven Schwimmer/in die regelmäßig an den Ausgeschriebenen Wettkämpfen teilnehmen übernimmt das der Verein.

Bitte informieren Sie die jeweiligen Übungsleiterinnen vor Trainingsbeginn über bekannte körperliche Vorschäden (z.B. Herzerkrankungen) oder Unverträglichkeiten (Allergien) und vor jedem Wettkampf über körperliche Beschwerden/aktuelle Erkrankungen (z.B. Grippe/bakterielle Infekte)

Bitte geben Sie Ihrem Kind neben der Badebekleidung und den Badelatschen mindestens ein großes Handtuch oder zusätzlich einen Bademantel mit.

Eltern, die Ihre Kinder in das Schwimmbad begleiten, haben Badebekleidung zu tragen. (Nur Fössebad)

Die Nutzung der Duschen und des Schwimmbeckens, nur als Vereinsmitglied!

Die Übergangszeit zwischen Probetraining und Beitritt in den Verein sollte max. 3 Wochen betragen.

Nimmt Ihr Kind an Wettkämpfen teil und ist gemeldet muss es auch teilnehmen.

Bei Krankheit bitte ich um Vorlage eines Attest und um eine mündliche Abmeldung..

Warum ? Ein Beispiel: Jeder Start des Kindes auf den Wettkämpfen kostet im Schnitt 5.00 Euro Meldegeld.

Ist ihr Kind 4 mal gemeldet, 4 * 5.00 Euro = 20.00 Euro die der Verein nicht zurück bekommt.

Bei Wettkämpfen auf Bezirksebene bis zu 50 Euro je Start.

Für Verbesserungsvorschläge oder auch Kritik sind wir natürlich immer aufgeschlossen.

Sprechen Sie unsere Übungsleiter an, oder rufen sie mich an.

Abt.Schwimmen
Ronald Dorda
Tel. 0511-2100353
Liepmannstr.9
30453 Hannover